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ambulante Begleitung nach § 67 SGB XII - Wohnungslosenhilfe

ambulante Begleitung nach § 67 SGB XII

Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen finden bei den Mitarbeiter:innen der ambulanten Begleitung nach § 67 SGB XII alle Hilfen, die sie kurz- und langfristig benötigen, um über ihr Leben wieder selbst zu bestimmen.

Wenn es in den meist existentiellen Krisen gelungen ist, einmal Vertrauen zu sich und zu den Mitarbeiter:innen zu fassen, können gemeinsam die Themen und Probleme bearbeitet werden, die "dran" sind.

Das reicht von der Absicherung des Lebensunterhaltes, über die Unterstützung im Alltag und beim Leben mit Kindern bis zur Entrümpelung der Wohnung und zur Organisation eines Umzugs. Dabei kann man sich auf die Begleitung aller Wege verlassen.