Vormundschaften über Kinder und Jugendliche, deren Eltern ihren Elternrechten und -pflichten zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen können.
Kinder, deren Eltern kurzfristig oder dauerhaft nicht in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen, erhalten durch das Familiengericht einen Vormund. Der Vormund entscheidet - in Absprache mit den Kindern bzw. Jugendlichen und Pflegestellen - über alle relevanten rechtlichen Fragen