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Vormundschaften und Pflegschaften

Vormundschaften über Kinder und Jugendliche, deren Eltern ihren Elternrechten und -pflichten zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen können.
Kinder, deren Eltern kurzfristig oder dauerhaft nicht in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen, erhalten durch das Familiengericht einen Vormund. Der Vormund entscheidet - in Absprache mit den Kindern bzw. Jugendlichen und Pflegestellen - über alle relevanten rechtlichen Fragen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln

Vormundschaften und Pflegschaften
Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln

Ansprechpartner:in
Jutta Arens

Sonstiges
Schulung, Beratung und Fortbildung für ehrenamtliche Vormünder von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen; Beratung von Angehörigen und Pflegefamilien, die die Vormundschaft für ein Pflegekind übernehmen möchten oder übernommen haben;